Strikesystem: Ordnungsrufe von der Gesprächsleitung
Die Gesprächsleitung sollte die Möglichkeit erhalten Leute zur Ordnung zu rufen. Diese Ordnungsrufe sollten ab einer gewissen Anzahl sanktioniert werden (Ausschluss aus der Sitzung und Raumverweis). Die Ordnungsrufe sollten nicht anfechtbar sein, aber es sollte vor der Wahl der Gesprächsleitung auf dieses Judikativrecht, sowie auf die Möglichkeit zur Abwahl der Gesprächsleitung hingewiesen werden. Durchgesetzt werden die Sanktionen im Zweifel von der Security/Polizei.
\section{Versammlungsleitung}
\begin{enumerate}
\item Die FSVV wählt die Versammlungsleitung per Akklamation.
\item Aufgabe der Versammlungsleitung ist Führung einer quotierten Erstrednerinnen und Erstredner Redeliste.
\item Die Versammlungsleitung sorgt für einen geregelten Ablauf der Sitzung.
\item Wenn eine Person die Sitzung stört, kann die Versammlungsleitung sie zur Ordnung rufen.
\item Sofern eine Person dreimal in einer FSVV zur Ordnung gerufen wurde, kann die Versammlungsleitung diese von der Sitzung ausschließen. Die Person verliert damit für den Rest der Sitzung alle Rechte, die ihr gemäß §4 der Satzung gewährt sind.
\item Die Versammlungsleitung kann in dem unter 5. genannten Fall außerdem die Person auffordern, die Sitzung zu verlassen. Sollte die Person sich weigern, so wird die Sitzung pausiert, bis sich die Situation geklärt hat oder die Versammlungsleitung beschließt fortzufahren. Um eine Blokade der Sitzung durch die Versammlungsleitung vermeiden zu können, kann diese als letzte Option per Misstrauensvotum abgewählt werden, wodurch die Sitzung unmittelbar wieder aufgenommen wird und eine neue zu wählen ist.
\item Ausschlüsse von der FSVV müssen, sofern möglich namentlich, im Protokoll festgehalten werden.
\item Über das oben beschriebene Verfahren muss vor der Wahl der Versammlunsleitung auf der FSVV aufgeklärt werden.
\end{enumerate}
Edited by Adrian Paschkowski