Arbeitsaufträge Overhaul
Ich würde gerne das Konzept der Arbeitsaufträge vor allem aus Zeitgründen (auf der VV) ein wenig umstrukturieren. Dazu hier der derzeit geltende Paragraf der Satzung und der Geschäftsordnung der Fachschaft mit Anpassungen der Formatierung:
Satzung: §3 Arbeitsaufträge
- Arbeitsaufträge sind konkrete, erfüllbare und auf einen bestimmten Zeitraum (im Re- gelfall das kommende Semester) begrenzte Aufgaben, mit welchen die Fachschaft den Fachschaftsrat oder einen Ausschuss betraut.
- Arbeitsaufträge können auf jeder FSVV erteilt und entzogen werden. Eine gesammelte Abstimmung über mehrere Aufträge gleichzeitig ist dabei zulässig, sofern nicht für min- destens einen konkreten Auftrag eine Einzelabstimmung verlangt wird.
- Der Fachschaftsrat ist dazu verpflichtet, sich mit allen auf der FSVV beschlossenen Auf- trägen zu befassen. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, jedem Auftrag nachzukommen. Um einen Auftrag nicht weiter zu verfolgen, bedarf es eines Beschlusses auf einer ordent- lichen Sitzung des Fachschaftsrates.
- Der Fachschaftsrat ist der FSVV gegenüber Rechenschaft bezüglich seiner Arbeitsaufträge schuldig. Um dem Genüge zu tun, berichtet er auf jeder ordentlichen FSVV, im einzelnen, Über den Status von Arbeitsaufträgen, welche bis zu dieser umgesetzt werden sollten.
GO der FS: §8 Arbeitsaufträge
- Jedes Mitglied der Fachschaft Angewandte Informatik kann Arbeitsauftr¨age vorschlagen.
- Alle Arbeitsaufträge gelten als Antrag und werden gemäß §8 (ggf. im Block) abgestimmt.
- Arbeitsauftr¨age k¨onnen bereits vor einer FSVV fachschaftsöffentlich gesammelt werden.
- Zu allen Arbeitsaufträgen dürfen, eingeschränkt durch die Versammlungsleitung, Rückfragen gestellt werden. Kann oder möchte der Urheber oder eine benannte Vertretung die Fragen nicht unmittelbar beantworten, obliegt es der Versammlungsleitung, den Arbeitsauftrag zu streichen. Auf Rückfragen antwortet, sofern möglich, immer zuerst der Urheber.
Edited by Tobias Rempe