Beschlüsse im Umlaufverfahren
Zu GO des FSR Sektion Beschlüsse:
- Ein Beschluss kann in Ausnahmefällen (z.B. Ferien, ...) auch über ein Umlaufverfahren gefasst werden. Zugang zu diesem asynchronen System muss allen FSR Mitgliedern gewährleistet sein. Der Beschluss erlangt seine Gültigkeit, sobald sich mehr als 50% der FSR Mitglieder für eine Seite ausgesprochen haben, sich das Ergebnis also nicht weiter ändern kann. Bei Finanzbeschlüssen muss weiterhin darauf geachtet werden, dass alle sich im Amt befindlichen Finanzreferent:innen abgestimmt haben oder ihr Veto ausgesprochen haben. Im Falle dieses Vetos muss der Beschluss auf die nächste beschlussfähige Sitzung verschoben werden.
Edited by Florian Becker