Interne Kommunikation
Bisheriger Eintrag der Geschäftsordnung des FSR:
§12 Interne Kommunikation
- Der FSR verwendet zur Organisation seiner Tätigkeiten sowohl eine interne Mailingliste, die von einem Mitglied des FSR verwaltet wird, als auch einen internen Bereich im Forum zur elektronischen Kommunikation nach §2 der Satzung.
- Alle Mitglieder des FSR haben das Recht auf lesenden und schreibenden Zugriff auf alle internen Kommunikationsmittel des FSR.
- Als Ergänzung zu Abs. 2 kann der FSR Personen bestimmen, die ebenfalls Zugriff auf die interne Kommunikation des FSR haben. Dabei kann der FSR sowohl lesenden als auch schreibenden Zugriff gewähren.