Satzung §5

Die folgende Stelle in der Satzung ist wenigstens schlecht formuliert und bestenfalls ein Loophole:

5 Öffentlichkeit

  1. Die FSVV, der Fachschaftsrat und die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Näheres regelt die GO.
  1. hier ist von "GO" die Rede, als hätten wir nur eine
  2. steht hier nicht mal angedeutet, welche GO was regelt
  3. kann unsere GO nicht die Öffentlichkeit von Gremien regeln

Daher hier mein Änderungsvorschlag:

\section{̈Öffentlichkeit}
\begin{enumerate}
   \item Die FSVV und der Fachschaftsrat tagen in der Regel öffentlich. Näheres regeln jeweils die Geschäftsordnung der Fachschaft bzw. die Geschäftsordnung des Fachschaftsrates. 
\end{enumerate}
Edited by Adrian Paschkowski