Satzung §5
Die folgende Stelle in der Satzung ist wenigstens schlecht formuliert und bestenfalls ein Loophole:
5 Öffentlichkeit
- Die FSVV, der Fachschaftsrat und die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Näheres regelt die GO.
- hier ist von "GO" die Rede, als hätten wir nur eine
- steht hier nicht mal angedeutet, welche GO was regelt
- kann unsere GO nicht die Öffentlichkeit von Gremien regeln
Daher hier mein Änderungsvorschlag:
\section{̈Öffentlichkeit}
\begin{enumerate}
\item Die FSVV und der Fachschaftsrat tagen in der Regel öffentlich. Näheres regeln jeweils die Geschäftsordnung der Fachschaft bzw. die Geschäftsordnung des Fachschaftsrates.
\end{enumerate}
Edited by Adrian Paschkowski