Sanktionierung unangemeldeter Abwesenheit
Da es hier einige Leute gibt, die die Arbeit im FSR offenbar nicht ernst genug nehmen, sollten wir eine Regelung einführen, die sie durch Androhung scharfer Konsequenzen dazu bringt, z. B.
Satzung 7.5.
(1) Ein Mitglied des FSR verliert sein Amt durch:
(a) Ende der Amtsperiode
(b) Niederlegung des Mandats
(c) Austritt aus der Fachschaft
(d) Misstrauensvotum
(e) Unangemeldete Abwesenheit bei drei aufeinander folgenden ordentlichen Sitzungen des aktuellen FSR
(f) Verlust der Geschäftsfähigkeit
(g) Tod
(2) Damit ein Mitglied des FSR sein Amt durch Abs. 1 (e) verliert, muss der FSR diese Bedingung auf einer ordentlichen Sitzung feststellen und protokollieren. Der automatische Verlust des Amtes erfolgt mit Ende der nachfolgenden ordentlichen Sitzung. Dies kann durch eine Abstimmung verhindert oder aufgehoben werden.