GO-Overhaul: Satzungsänderungen
\section{Satzungsänderungen}
\begin{enumerate}
\item Geplante Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen müssen mit der Ankündigung der FSVV öffentlich bekannt gegeben und an diese angehangen werden.
\item Vorschläge für Änderungen können vom FSR oder Mitgliedern der Fachschaft ausgehen. Zweitere müssen ihre Vorschläge mit ausreichend Vorlauf beim FSR einreichen, damit diese öffentlich diskutiert und ausgearbeitet werden können. Der FSR muss hierfür online und fachschaftsöffentlich entsprechende Möglichkeiten bereitstellen. Die vom FSR eingebrachten Vorschläge durchlaufen diesen Prozess ebenso.
\item Vor der Ankündigung der FSVV muss der FSR, mit angemessenem Vorlauf, auf die Möglichkeit zur Teilhabe an diesem Prozess hinweisen, falls es Änderungsvorschläge gibt. Sollte es keine geben, so genügt ein Hinweis auf der FSVV.
\item Nach Ablauf der durch die Ankündigung implizierten Frist, sind Änderungen an den Vorschlägen nicht mehr zulässig, weder vor noch auf der FSVV. Ausgenommen von dieser Regel sind ausschließlich sprachliche und grammatikalische Korrekturen.
\item Auf der FSVV ist grundsätzlich nur eine kurze Vorstellung der Vorschläge vorgesehen. Im Regelfall sollte die Person, welche die Änderung vorschlägt, diese auch vorstellen. Kann oder will sie das nicht, stellt eine von ihr nachvollziehbar benannte Vertretung den Vorschlag vor. Gibt es keine solche Vertretung, welche bereit ist den Vorschlag vorzustellen, übernimmt die Gesprächsleitung diese Aufgabe. Sollte es Gegenrede gegen den Vorschlag geben, ist die Person, welche als erstes darauf antworten darf, grundsätzlich immer die, die den Vorschlag vorgestellt hat. Die Befugnisse der Gesprächsleitung und Anträge an die Geschäftsordnung gelten allerdings vor dieser Regelung.
\item Die vorangehenden Regelungen dieses Paragraphen können per Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit außer Kraft gesetzt werden, um ad hoc Satzungs- oder Geschäftsordnungs-Änderungen auf der FSVV durchführen zu dürfen. Die Abstimmung dient lediglich dazu, diese Option zu eröffnen. Sie entscheidet nicht darüber, ob die dann diskutierten Änderungen auch übernommen werden. Dies ist im einzelnen abzustimmen. Änderungen bedürfen weiterhin einer Zweidrittelmehrheit.
\end{enumerate}
Edited by Adrian Paschkowski